Zahnzentrum HaushamDrs. Hans van der Elst M.Sc.
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Ratgeber · Entscheiden und Kosten

Wie lese ich meinen Heil- und Kostenplan, und was bleibt an mir hängen?

Kurz gesagt

Der Heil- und Kostenplan zeigt Ihren Befund, die geplante Versorgung, den Festzuschuss Ihrer Krankenkasse und den Betrag, der als Eigenanteil an Ihnen hängen bleibt. Die Kasse prüft den Plan vor der Behandlung, und erst nach ihrer Genehmigung beginnt die Arbeit. Im Zahnzentrum Hausham sehen Sie vorher alle Varianten mit ihren Kosten nebeneinander, und Leistungen, die Sie selbst bezahlen, beginnen erst, wenn Sie unterschrieben haben.

Ruhiger Behandlungsraum mit Schreibtisch und Stühlen für das Beratungsgespräch
Was im Plan steht

Vier Zeilen, die Sie verstehen sollten

  • Der Befund

    beschreibt Zahn für Zahn, was fehlt, was erhalten werden kann und was ersetzt werden muss.

  • Die Regelversorgung

    ist die einfachste Versorgung, die die gesetzliche Kasse für Ihren Befund vorsieht. An ihr bemisst sich der Zuschuss, auch wenn Sie sich für etwas anderes entscheiden.

  • Der Festzuschuss

    ist der Betrag, den die Kasse zahlt. Er liegt bei einem festen Anteil der Regelversorgung und steigt, wenn Sie Ihr Bonusheft über fünf oder zehn Jahre lückenlos geführt haben.

  • Der Eigenanteil

    ist die Differenz zwischen den Gesamtkosten und dem Festzuschuss. Er wächst, wenn Sie eine hochwertigere Versorgung oder ein anderes Material wählen.

Gleichartig, andersartig, hochwertig

Warum derselbe Befund unterschiedlich viel kosten kann

Für denselben Befund gibt es meist mehrere Wege. Bleiben Sie bei der Regelversorgung, ist Ihr Eigenanteil am kleinsten. Wählen Sie dieselbe Art von Versorgung in besserem Material, etwa eine Krone aus Vollkeramik statt aus Metall, bleibt der Zuschuss gleich, und die Mehrkosten tragen Sie. Entscheiden Sie sich für eine andere Art der Versorgung, zum Beispiel ein Implantat statt einer Brücke, zahlt die Kasse weiterhin ihren Festzuschuss für die Brücke, und der Rest wird privat abgerechnet.

Deshalb bekommen Sie im Zahnzentrum Hausham nie nur einen Plan, sondern alle Varianten nebeneinander, von günstig bis hochwertig, mit einer klaren Empfehlung und dem Satz, was jede Variante für Ihren ganzen Mund bedeutet. Dann entscheiden Sie.

Der Ablauf

Vom Plan bis zur Rechnung in vier Schritten

  1. Die Untersuchung

    liefert den Befund, und Sie hören, wo das eigentliche Problem liegt.

  2. Der Plan

    zeigt alle Varianten mit ihren Kosten. Für gesetzlich Versicherte ist das der Heil- und Kostenplan, für Privatversicherte ein Kostenvoranschlag.

  3. Die Genehmigung

    holen Sie bei Ihrer Kasse ein, indem Sie den Plan einreichen. Erst danach beginnt die Behandlung.

  4. Die Rechnung

    enthält am Ende nur, was Sie vorher gesehen und unterschrieben haben.

Unser Kostenversprechen

Über Kosten sprechen wir mit Ihnen, bevor irgendetwas passiert, in einer ausführlichen Beratung mit einer klaren Empfehlung. Sie sehen alle Optionen und Kostenvarianten und entscheiden selbst. Leistungen, die Sie selbst bezahlen, beginnen erst, wenn Sie unterschrieben haben. So wissen Sie vorher, was auf Sie zukommt.

Häufige Fragen

Was Patienten dazu fragen

Was ist ein Heil- und Kostenplan?

Ein Formular, das die Praxis vor einer Zahnersatzbehandlung erstellt. Es enthält Befund, geplante Versorgung, voraussichtliche Kosten und den Festzuschuss der Kasse. Die Kasse prüft ihn, und erst nach der Genehmigung beginnt die Behandlung.

Muss ich den Plan selbst bei der Kasse einreichen?

Ja, bei gesetzlich Versicherten reichen Sie den Plan vor der Behandlung bei Ihrer Kasse ein. Sie bekommt ihn genehmigt zurück, und dann kann es losgehen.

Wie lange ist ein genehmigter Plan gültig?

In der Regel sechs Monate. In dieser Zeit sollte die Behandlung beginnen, sonst braucht es einen neuen Plan.

Darf ich den Plan prüfen lassen?

Ja. Sie dürfen jederzeit eine zweite Meinung einholen, bei einem anderen Zahnarzt, bei Ihrer Kasse oder bei der Patientenberatung der Zahnärztekammer.

Was passiert, wenn während der Behandlung etwas dazukommt?

Dann besprechen wir es mit Ihnen, bevor es gemacht wird. Leistungen, die Sie selbst bezahlen, beginnen erst, wenn Sie vorher unterschrieben haben.

Gilt das Kostenversprechen auch für Privatpatienten?

Ja. Privatversicherte bekommen vorher einen Kostenvoranschlag, den sie bei ihrer Versicherung einreichen können, und auch hier beginnt nichts ohne Ihre Unterschrift.

Dieser Ratgeber informiert allgemein über die Arbeitsweise des Zahnzentrums Hausham und ersetzt keine zahnärztliche Untersuchung. Was in Ihrem Fall möglich und sinnvoll ist, erfahren Sie im ersten Termin.

Stellen Sie sich vor, Sie beißen in einen Apfel und lachen dabei.

Kein Zahn meldet sich, und niemand sieht, dass etwas gemacht wurde. Der Weg dahin beginnt mit einem Termin, in dem Sie zuerst verstehen und dann entscheiden.

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Oder rufen Sie uns an unter +49 (0)8026 9290 335.

Drs. Hans van der Elst M.Sc. mit verschränkten Armen, lächelnd
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